Vergleichswertverfahren

Vergleichswertverfahren in der Praxis

Neben Ertragswert- und Sachwertverfahren stellt das Vergleichswertverfahren für Immobiliensachverständige eine gängige Methode zur Wertermittlung von Immobilien.  Das Vergleichswertverfahren zeichnet sich gegenüber den anderen Verfahren durch den entscheidenden Vorteil aus, dass in die Bewertung durch den Immobiliengutachter die aktuelle Marktlage mit einfließt. Der Weg über den Vergleich mit ähnlichen Objekten ermöglicht dem Immobiliensachverständigen einen objektiven Überblick über den momentanen Verkehrswert der jeweiligen Immobilie.

Zudem kann das Vergleichswertverfahren für die Wertermittlung sowohl bei unbebauten Grundstücken als auch bei bebauten Grundstücken angewandt werden. Das Verfahren basiert auf dem Vergleich von gleichwertigen Immobilien und Grundstücken miteinander. Bei Immobilien wie Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Zweifamilienhäuser, bei denen es sich einzig um Wohneigentum handelt, der vom Eigner selbst genutzt wird, kommt meist das Vergleichswertverfahren von den Immobiliengutachtern angewandt.

Mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens hat der Immobiliensachverständige die Möglichkeit, den Marktwert des jeweiligen Objektes entsprechend der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt zu beziffern. Die Vergleichsobjekte müssen idealerweise in der gleichen Region oder dem gleichen Einzugsbereich sein und in Größe, Form und Ausstattung dem jeweiligen Objekt ähneln. Doch damit der Immobiliensachverständige sich wirklich am aktuellen Marktwert orientieren kann, ist der Zeitrahmen der Bewertungen der Vergleichsobjekte zu beachten.

Wird das Vergleichswertverfahren als Wertermittlungsinstrument vom Immobiliengutachter eingesetzt, so muss als erstes das Grundstück an sich bewertet und begutachtet werden. Zu diesem Zweck hält der “Deutsche Gutachterausschuss” Kaufpreissammlungen bereit, die Immobiliensachverständige einsehen können, um einen Vergleichswert zu entnehmen. Allerdings muss der Immobiliengutachter einen Antrag auf Einsicht stellen, um auf die Daten zugreifen zu können.

Eine Kaufpreissammlung, die aussagekräftig sein muss, sollte mindestens zehn Bewertungen vergleichbarer Objekte aufweisen. Einen Einblick hinsichtlich des Bodenwertes kann der Immobiliengutachter allerdings auch aus den Bodenrichtwertkarten, die Städte und Gemeinden bereithalten, erhalten. Diese Karten gegen die Wertlage in unterschiedlichen Gebieten deutlich.

Für die Wertermittlung der auf dem Grundstück befindlichen Bauobjekte können die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse ebenfalls als Grundlage dienen. Auch Marktrecherchen und Grundstücksmarktberichte können als Alternative von dem Immobiliensachverständigen herangezogen werden, um die Wertermittlung für die Immobilie durchzuführen. Selbstverständlich müssen auch andere Aspekte wie der bauliche Zustand, die Infrastruktur, die Ausstattung und das Baujahr des Objektes in die Wertermittlung einfließen.

Wörter im Zusammenhang mit Immobilienbewertung:

Immobilienbewertung, Immobilienwert in Hessen Immobilienbewerter Frankfurt am Main, gerichtsfeste Bewertung aller Immobilien, Verkehrswertgutachten, Verkehrswertermittlung, Marktwertermittlung von: Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien, einschließlich Bewertung von Bürogebäuden, Wohn- und Geschäftshäuser, Verwaltungsgebäuden, Lagergebäuden / Lagerhallen, Logistikgebäuden / Logistikhallen, Produktionsgebäuden / Produktionsanlagen und Industrieanlagen, Hotels, Gaststätten, Verbrauchermärkte / Supermärkte, Mieten und Pachten für alle Anlässe. IHK-Sachverständiger, vereidigter / öffentlich bestellter / zertifizierter Sachverständiger / Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Immobilien.

 

 

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