Wertermittlungsverordnung

Die Wertermittlungsverordnung – Grundlage für den Immobiliengutachter

Mit Wirkung vom 01.07.2010 trat die ImmoWertV (Immowertermittlungsverordnung) in Kraft, womit die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Wertermittlungsververordnung aus 1988 abgelöst wurde. Die Grundsätze, die ein Immobiliensachverständiger bei der Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und Grundstücken einhalten muss, werden in der ImmoWertV festgelegt. Die ImmoWertV findet immer dann Anwendung, wenn der Verkehrswert bzw. Marktwert von Immobilien ermittelt werden muss. Insbesondere Sachverständigenbüros für Immobilienfragen sowie Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Versicherungen und Banken greifen auf die ImmoWertV als klare Richtlinie zurück.

Die ImmoWertV schafft eine moderne praxisoriente und moderne Grundlage für die Immobilienbewertung. Damit bildet die Immowertermittlungsverordnung eine wichtige Grundlage für den Immobiliengutachter, damit er den heutigen Anforderungen an eine Verkehrswertermittlung für Grundstücke gerecht werden zu können und die fachliche Qualität der jeweiligen Wertermittlungen erhöht wird. Notwendig wurde die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung, weil sich im laufe der Zeit die Bedingungn auf dem Immobilien- und Grundstücksmarkt tiefgreifend geändert haben.

Der Beitritt der neuen Bundesländer, der wirtschaftliche und demographische Wandel, die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft, die neuen Aufgabenbereiche des Stadtumbaus und die verstärkte Kapitalmarktorientierung führten unter anderem dazu, dass neue allgemeinpolitische und stadtentwicklungstechnische Rahmenbedingungen entstanden sind. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Wertermittlungspraxis für die Immobiliengutachter stark verändert, so dass eine Anpassung durch die ImmoWertV erforderlich wurde.

Mit der ImmoWertV greift all diese Entwicklungen auf und berücksichtigt für den Grundstücksverkehr entscheidende Faktoren wie die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes oder die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände, wie sie in Stadtumbaugebieten vorliegen.  Die ImmoWertV erhöht beispielsweise mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahrens die Möglichkeit, Immobilien international zu vermitteln. Entsprechend können auch für den  Verkehrswert von entscheidender Bedeutung erscheinende künftige Entwicklungen vom Immobiliensachverständigen in die Wertermittlung mit einbeziehen. Natürlich muss jede Regelung natürlich entsprechend nachvollziehbar und solide behandelt werden. Die ImmoWertV stellt für den Immobiliensachverständigen bei der Verkehrswertermittlung eine Erleichterung dar.

Wörter im Zusammenhang mit Immobilienbewertung:

Immobilienbewertung, Immobilienwert in Hessen Immobilienbewerter , Immobiliensachverständiger, Immobilien Wertgutachter in Frankfurt am Main, gerichtsfeste Bewertung aller Immobilien, Verkehrswertgutachten, Verkehrswertermittlung, Marktwertermittlung von: Gewerbeimmobilien und Wohnimmobilien, einschließlich Bewertung von Bürogebäuden, Wohn- und Geschäftshäuser, Verwaltungsgebäuden, Lagergebäuden / Lagerhallen, Logistikgebäuden / Logistikhallen, Produktionsgebäuden / Produktionsanlagen und Industrieanlagen, Hotels, Gaststätten, Verbrauchermärkte / Supermärkte, Mieten und Pachten für alle Anlässe. IHK-Sachverständiger, vereidigter / öffentlich bestellter / zertifizierter Sachverständiger / Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Immobilien.